Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eventlocation GOOSE Eventspace (GOOSE Gourmet GmbH)
Stand: 01.01.2026
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der GOOSE Gourmet GmbH (im Folgenden „Vermieter“) und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde“) über die Anmietung der Eventlocation „GOOSE Eventspace“ sowie ggf. damit verbundene Zusatzleistungen. Sie gelten als verbindlich vereinbart, sobald der Kunde den Auftrag schriftlich bestätigt, insbesondere durch Unterzeichnung des Angebots oder durch eine schriftliche Beauftragung per E-Mail.
Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und deren Geltung zu akzeptieren.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurden ausdrücklich schriftlich durch den Vermieter zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Mietverträge, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2a Brandschutz und Sicherheit
2a.1 Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes sind in der gesamten Eventlocation GOOSE Eventspace strikt untersagt:
• offenes Feuer jeglicher Art,
• Kerzen (auch Teelichter),
• Wunderkerzen,
• Pyrotechnik und Feuerwerk,
• Nebelmaschinen, Rauch- oder Flammeneffekte,
• sonstige brandgefährliche Gegenstände oder Effekte.
2a.2 Abweichungen hiervon sind ausnahmslos nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
2a.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche brandschutzrechtlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen sowie Anweisungen des Vermieters und seines Personals einzuhalten.
2a.4 Verstößt der Kunde oder einer seiner Gäste gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Lärm-, Brand-, Sicherheits- oder Jugendschutzbestimmungen oder gegen die Bestimmungen dieser AGB), stellt der Kunde den Vermieter von sämtlichen daraus entstehenden Schäden, Kosten und behördlichen Maßnahmen frei. Der Vermieter ist in solchen Fällen berechtigt, die Veranstaltung bei Gefahr im Verzug sofort abzubrechen.
2a.5 Der Kunde haftet für alle Schäden, Kosten und behördlichen Maßnahmen, die aus einem Verstoß gegen Brandschutzvorschriften resultieren, und stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 2b Hausrecht
2b.1 Der Vermieter übt während der gesamten Dauer der Veranstaltung das uneingeschränkte Hausrecht aus.
2b.2 Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, dem Kunden, dessen Gästen oder beauftragten Dienstleistern Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
2b.3 Bei erheblichen Vertragsverstößen, insbesondere bei Verstößen gegen Brandschutz-, Sicherheits- oder Lärmvorschriften, ist der Vermieter berechtigt, Personen des Hauses zu verweisen oder die Veranstaltung insgesamt zu beenden.
2b.4 Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
§3 Vertragsgegenstand und Nutzung
3.1 Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Nutzung der Eventfläche „GOOSE Eventspace“ zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
3.2 Die Nutzung der Fläche erfolgt im Rahmen der vereinbarten Mietdauer. Eine Verlängerung oder Überziehung ist nach Absprache möglich. Mehrkosten sind möglich.
3.4 Verstößt der Kunde oder einer seiner Gäste gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Lärm-, Brand-, Sicherheits- oder Jugendschutzbestimmungen), stellt der Kunde den Vermieter von sämtlichen daraus entstehenden Schäden, Kosten und behördlichen Maßnahmen frei. Der Vermieter ist in solchen Fällen berechtigt, die Veranstaltung bei Gefahr im Verzug sofort abzubrechen.
§4 Preise und Zahlung
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Zahlung erfolgt gemäß der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§5 Teilnehmerzahlen und Änderungen
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die geplante Teilnehmerzahl spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
5.2 Eine kostenfreie Reduktion der Teilnehmerzahl um bis zu 25 % der ursprünglich gemeldeten Gäste ist bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
5.3 Reduzierungen, die über diese 25 % hinausgehen oder nach Ablauf dieser Frist erfolgen, werden gemäß §9 „Stornierung/Rücktritt“ berechnet.
§6 Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
6.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf eine pauschale Entschädigung wie folgt:
– Bis 60 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
– Bis 40 Werktage: 25 % des Angebots
– Bis 7 Werktage: 70 % des Angebots
– Ab 3 Werktagen: 100 % des Angebots
6.2 Der Kunde bleibt berechtigt, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn
– die vereinbarte Anzahlung oder Kaution trotz Mahnung nicht fristgerecht geleistet wird,
– die Veranstaltung gegen gesetzliche Vorschriften oder den Mietzweck verstößt,
– begründeter Anlass besteht, dass durch die Veranstaltung Ruf, Sicherheit oder Betrieb des GOOSE Eventspace gefährdet werden.
§8a Vertragsstrafe
8a.1 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen die Bestimmungen zum Brandschutz, die vereinbarte Nutzungsart, die maximal zulässige Personenzahl oder die vereinbarte Mietdauer (Überziehung), ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe bis zu 5.000 € zu verlangen.
8a.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
8a.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§8b Haftung und Versicherung
8b.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen an Gebäude, Einrichtung oder Ausstattung verursacht werden.
8b.2 Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8b.3 Dem Kunden wird empfohlen, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§9 GEMA und behördliche Genehmigungen
Die anfallenden GEMA-Gebühren für die Nutzung des GOOSE Eventspace sind durch die GOOSE Gourmet GmbH zentral abgegolten. Eine separate Anmeldung durch den Kunden ist bei üblicher Nutzung (z. B. Hintergrundmusik oder DJ) nicht erforderlich.
§10 Übergabe und Rückgabe
Die Eventfläche wird im vereinbarten Zustand übergeben. Beanstandungen sind sofort anzuzeigen.
§11 Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.